Datenschutz & AGB

Verantwortlich:
Veronika Ott

Guntramstraße 38

79106 Freiburg


E-Mail: geigenbau_ott (aet) posteo (punkt) net

 

Datenschutzerklärung

1. Erhebung und Verwendung von Daten

Auf unserer Webseite erheben wir nur die Daten, die für die Nutzung der Seite oder zur Kontaktaufnahme erforderlich sind. Dazu gehören:

  • Name und E-Mail-Adresse (bei Nutzung des Kontaktformulars)
  • IP-Adresse und technische Daten, die automatisch beim Besuch der Webseite übermittelt werden (Server‑Logfiles, siehe unten)

Die Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfragen und zur Bereitstellung unserer Webseite.

2. Kontaktformular

Wenn Sie das Kontaktformular nutzen, speichern wir die von Ihnen eingegebenen Daten (Name, E-Mail, Nachricht), um Ihre Anfrage zu beantworten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

3. Hosting & Server‑Logfiles

Unsere Webseite wird auf Servern der IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland, betrieben. Beim Besuch der Webseite werden automatisch Daten in Server‑Logfiles gespeichert, z. B.:

  • IP-Adresse (teilweise anonymisiert)
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • angefragte Seite und Browsertyp
  • ggf. Herkunftsseite und Fehlermeldungen

Diese Daten dienen der Sicherstellung des Betriebs der Webseite und der Sicherheit. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem funktionierenden und sicheren Webangebot (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Mit IONOS besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag, der DSGVO-konforme Verarbeitung gewährleistet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung IONOS.

4. Cookies

Unsere Webseite verwendet nur unbedingt erforderliche Cookies, um die Funktionalität der Seite zu gewährleisten. Es werden keine Tracking- oder Analyse-Cookies gesetzt.

5. Buchhaltung, Abrechnung und Verwaltung

Für die Erstellung von Angeboten und Rechnungen sowie für meine ordnungsgemäße Buchhaltung nutze ich den cloudbasierten Dienst Lexware Office (Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg). Die von Ihnen angegebenen Kundendaten werden auf den Servern dieses Dienstleisters verarbeitet. Ich habe mit Lexware Office einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) abgeschlossen, der gewährleistet, dass Ihre Daten DSGVO-konform und ausschließlich in zertifizierten Rechenzentren innerhalb der EU geschützt werden.

Zweck und Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung dient der Erfüllung des Vertrages mit Ihnen oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Speicherdauer: Nach vollständiger Abwicklung des Auftrags oder Kaufs werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (gesetzlich 10 Jahre für Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen) gelöscht, es sei denn, Sie haben in eine darüberhinausgehende Speicherung eingewilligt.

6. Direktwerbung und Bestandskundeninformation

 Ich nutze die E-Mail-Adressen meiner bestehenden Kundschaft, um diese über wichtige organisatorische Änderungen im Werkstattbetrieb (z. B. Umzug der Werkstatt, geänderte Öffnungszeiten) zu informieren.

Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt auf Basis meines berechtigten Interesses an einer reibungslosen Kommunikation und Information über den Betriebsstatus (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. § 7 Abs. 3 UWG).

Widerspruchsrecht: Sie können dieser Verwendung Ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen (z. B. per E-Mail an geigenbau_ott (aet) posteo (punkt) net), ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Ein entsprechender Hinweis befindet sich auch in jeder Informations-E-Mail.

7. Speicherdauer

Personenbezogene Daten aus dem Kontaktformular werden nur solange gespeichert, wie es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage nötig ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.

8. Rechte der Nutzer:innen

Sie haben das Recht auf:

  • Auskunft über die gespeicherten Daten
  • Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten
  • Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Datenübertragbarkeit
  • Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde

Bitte wenden Sie sich dazu per E-Mail an geigenbau_ott (aet) posteo (punkt) net.

7. Datensicherheit

Wir verwenden technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre Daten zu schützen, z. B. SSL‑Verschlüsselung und sichere Speicherung auf den IONOS-Servern.

Stand: Februar 2026

 

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Werkstatt Atelier für Geigenbau Veronika Ott

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Reparatur, Restaurierung, Wartung, Begutachtung sowie den Neubau und Verkauf von Musikinstrumenten und Zubehör (nachfolgend „Werkleistungen und Lieferungen“ genannt), die zwischen der Werkstatt für Geigenbau Veronika Ott (nachfolgend „Werkstatt“) und Personen, die Aufträge erteilen oder Käufe tätigen (nachfolgend „Auftraggebende“), in den Werkstatträumen abgeschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggebenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Werkstatt stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Kostenvoranschläge und Auftragserteilung

(1) Kostenvoranschläge der Werkstatt sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, unverbindliche fachliche Schätzungen.

(2) Stellt sich während der Ausführung der Werkleistungen heraus, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, die den veranschlagten Gesamtbetrag um mehr als 10 % überschreiten, wird die Werkstatt die Arbeiten unterbrechen und die Zustimmung der Auftraggebenden einholen.

(3) Überschreitungen des Kostenvoranschlags von bis zu 10 % gelten von den Auftraggebenden als vorab genehmigt, sofern dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags (insbesondere bei der Freilegung verdeckter Holz- oder Substanzschäden am Instrument) handwerklich notwendig ist.

(4) Bei Verträgen über die Neuanfertigung von Musikinstrumenten (Neubau auf Auftrag) ist die Werkstatt berechtigt, eine angemessene Anzahlung oder Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu verlangen. Die genauen Zahlungsmodalitäten (Raten und Fristen) werden im individuellen Neubau-Auftrag separat vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die erste Teilzahlung mit der Unterzeichnung des Neubau-Auftrags fällig.

§ 3 Abnahme und Gefahrenübergang

(1) Die Auftraggebenden sind zur Abnahme der Werkleistung verpflichtet, sobald die Werkstatt über die Fertigstellung informiert hat und das Instrument zur Abholung bereitsteht.

(2) Die Abnahme erfolgt in den Werkstatträumen der Werkstatt. Es wird darum gebeten, das Instrument vor Ort zu prüfen und gegebenenfalls durch Probespielen zu testen.

(3) Mit der Aushändigung des Instruments an die abholende Person gilt die Werkleistung als abgenommen, sofern nicht bei der Übergabe ausdrücklich und unter Benennung konkreter Mängel die Abnahme verweigert wird.

§ 4 Gewährleistung (Mängelhaftung)

(1) Eine rein subjektive klangliche Veränderung stellt keinen Mangel dar, sofern die handwerklichen und künstlerischen Werkleistungen von der Werkstatt fachgerecht ausgeführt wurden.

(2) Naturmaterialien (insbesondere Tonhölzer) unterliegen natürlichen klimatischen, hygroskopischen und physikalischen Veränderungen. Daraus resultierende nachträgliche Entwicklungen (z. B. minimale Holzbewegungen oder Haarrisse durch extreme Luftfeuchtigkeitsschwankungen nach Übergabe) stellen keinen Mangel der Werkleistung dar.

(3) Offensichtliche Mängel an den ausgeführten Werkleistungen sollen von den Auftraggebenden innerhalb von 7 Tagen nach der Abholung der Werkstatt angezeigt werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Auftraggebenden bleiben hiervon im Übrigen unberührt.

§ 5 Vergütung, Zahlung und vertragliches Pfandrecht

(1) Die Werklohn- oder Kaufpreisforderung wird mit der Abnahme des Werkes bzw. der Übergabe der Ware sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat in bar oder per elektronischer Kartenzahlung (EC-/Kreditkarte) oder über Echtzeitüberweisung vor Ort direkt in der Werkstatt zu erfolgen. Eine Herausgabe des Instruments auf Rechnung bleibt dem Ermessen der Werkstatt vorbehalten.

(2) Der Werkstatt steht wegen des bestehenden Auftrags ein gesetzliches Pfandrecht an dem in ihren Besitz gelangten Instrument zu.

§ 6 Überlassung von Instrumenten zum Probespielen (Ausleihe)

(1) Die Werkstatt kann Auftraggebenden Instrumente, Bögen oder Zubehör für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel maximal 14 Tage) zu Testzwecken und zum Probespielen außerhalb der Werkstatträume überlassen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

(2) Die Auftraggebenden sind verpflichtet, das überlassene Eigentum mit äußerster Sorgfalt zu behandeln, vor extremen Temperaturen, Feuchtigkeit und Beschädigungen zu schützen und es nicht an Dritte weiterzugeben.

(3) Während des Überlassungszeitraums tragen die Auftraggebenden das Risiko für den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Instruments oder Zubehörs. Die Haftung der Auftraggebenden beschränkt sich jedoch auf die Selbstbeteiligung sowie auf Schäden, die nicht durch eine bestehende Versicherung (z. B. eine gewerbliche Instrumentenversicherung der Werkstatt oder eine Privathaftpflichtversicherung der Auftraggebenden) abgedeckt sind, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Schäden oder der Verlust sind der Werkstatt unverzüglich anzuzeigen.

(4) Eine Rücksendung des überlassenen Eigentums per Post oder Spedition ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Werkstatt zulässig. Die Auftraggebenden tragen bei einer vereinbarten Rücksendung das volle Transportrisiko sowie die Kosten für eine fachgerechte Verpackung und eine dem realen Wert des Instruments entsprechende Transportversicherung. Wird das Instrument nicht fristgerecht zum vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben, ist die Werkstatt berechtigt, eine angemessene Nutzungsgebühr für jeden verspäteten Tag zu verlangen sowie Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle von der Werkstatt gelieferten Waren, Ersatzteile, Zubehörteile sowie neu hergestellte Musikinstrumente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum der Werkstatt.

(2) Bis zum Eigentumsübergang sind die Auftraggebenden verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

(3) Vor dem Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Werkstatt nicht zulässig.

(4) Bei Zugriffen Dritter (z. B. durch Pfändung oder im Falle einer Insolvenz) auf die Vorbehaltsware haben die Auftraggebenden unverzüglich auf das Eigentum der Werkstatt hinzuweisen und die Werkstatt schriftlich zu benachrichtigen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Werkstatt beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für Schäden, die auf einer bloß leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen, ist die Haftung der Werkstatt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.

(3) Für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von Instrumenten, die sich zur Reparatur, Restaurierung oder Verwahrung in den Räumen der Werkstatt befinden, haftet die Werkstatt bei leichter Fahrlässigkeit nur nachrangig (subsidiär) gegenüber einer für das Instrument bestehenden Musikinstrumentenversicherung der Auftraggebenden.

(4) Soweit der Schaden durch eine von den Auftraggebenden für das Instrument abgeschlossene Versicherung (z. B. Musikinstrumenten- oder Hausratversicherung) gedeckt ist und von dieser reguliert wird, ist eine Haftung der Werkstatt für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 9 Versand und Transportrisiko

(1) Grundsätzlich erfolgt die Übergabe und Rückgabe von Instrumenten und Waren in den Werkstatträumen der Werkstatt.

(2) Verlangen die Auftraggebenden den Versand eines Instruments oder einer Ware an einen anderen Ort, erfolgt dies auf deren Kosten.

(3) Handelt es sich bei den Auftraggebenden um Verbraucher im Sinne des BGB, trägt die Werkstatt das Transportrisiko beim Rückversand. Die Werkstatt ist in diesem Fall berechtigt, den Versand von dem Abschluss einer ausreichenden Transportversicherung (Spezial- oder Werttransport) auf Kosten der Auftraggebenden abhängig zu machen, sofern der Wert des Instruments die Standard-Haftungsgrenzen üblicher Paketdienstleister übersteigt.

§ 10 Kommissionsgeschäfte

Für die Übernahme von Musikinstrumenten und Zubehör zum Zweck des Verkaufs im Wege des Kommissionsgeschäftes gelten die Bestimmungen dieser AGB nur nachrangig. Für diese Geschäfte wird zwischen der Werkstatt und den jeweiligen Eigentümern eine separate, individuelle Kommissionsvereinbarung geschlossen, welche die spezifischen Verkaufs-, Provisions- und Haftungsbedingungen regelt.

§ 11 Datenschutzhinweis

Die Werkstatt erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Auftraggebenden (wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages sowie zur Abwicklung von Reparatur-, Verkaufs- oder Leihvorgängen gemäß den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die ausführlichen Datenschutzinformationen für die Kundschaft hängen in den Werkstatträumen aus und werden auf Wunsch ausgehändigt.

Stand: August 2026

 

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